Verstehen und schützen.
Vielseitig und präzise.

Kompetenzen und Rechtsgebiete.

Der gewerbliche Rechtsschutz – ein anspruchsvolles Spezialgebiet mit vielen Facetten. Wir ergründen, worauf es in jeder spezifischen Situation ankommt, zeigen Chancen und Risiken auf und verfolgen gemeinsam hochgesteckte Ziele. Mit viel Erfahrung sowie technischer und juristischer Expertise können wir auf allen Feldern den bestmöglichen Schutz erlangen und durchsetzen, Ansprüche Dritter abwehren und interessensgerechte Vereinbarungen konzipieren. Hierzu vertreten wir unsere Mandanten nicht nur vor den Patentämtern, sondern wenn nötig auch bei zivilen Streitigkeiten, wie Berechtigungsanfragen und Abmahnungen, und vor den zuständigen Gerichten und Behörden, zum Beispiel bei einer einstweiligen Verfügung, einer Verletzungsklage oder einer Grenzbeschlagnahme.
Erfahren Sie nachfolgend mehr:

Patente

Patente bieten den bestmöglichen Schutz für technische Erfindungen. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist, dass der zu schützende Gegenstand neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, d. h. sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Im Prüfungsverfahren werden diese Voraussetzungen von dem jeweiligen Patentamt überprüft. Für Erzeugnisse kann auch ein Gebrauchsmusterschutz die richtige Wahl sein, wenn schneller Schutz benötigt wird oder wenn von der Neuheitsschonfrist Gebrauch gemacht, ein Prioritätsrecht möglichst kostengünstig begründet oder das Risiko der Schutzfähigkeitsprüfung dem Wettbewerb überlassen werden soll.

Wir arbeiten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus, um Innovationen umfänglich abzusichern. Dabei wägen wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine sinnvolle und zielführende Anmeldestrategie ab und berücksichtigen nationale und internationale Besonderheiten der Ämter – wie des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Europäischen Patentamts (EPA), aber auch über Europa hinaus, und natürlich der World Intellectual Property Organization (WIPO). Passend zur gefundenen Strategie führen wir für unsere Mandantschaft die Prüfungsverfahren vor den jeweils zuständigen Ämtern, unternehmen Recherchen oder erstellen Gutachten zur Risikoeinschätzung für mögliche Schutzrechtsverletzungen, führen Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen.

Marken

Marken sind rechtlich geschützte Zeichen zur Unterscheidung der betrieblichen Herkunft von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt darum die Unterscheidungskraft des Zeichens, das beispielsweise Buchstaben- und Wortkombinationen, Bilder oder grafische Elemente wie Logos umfassen kann. Der Markenschutz entsteht insbesondere mit der Eintragung.

Wir analysieren Ideen für neue Marken, geben im Vorfeld Einschätzungen zur Schutzfähigkeit und recherchieren frühzeitig identische bzw. ähnliche Marken. Gegebenenfalls schlagen wir sinnvolle Änderungen des Zeichens vor. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir ein sinnvolles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und kümmern uns um die Anmeldung bei den zuständigen Ämtern im In- und Ausland – insbesondere beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Über die Eintragungsverfahren hinaus bieten wir eine umfassende Betreuung des Markenportfolios, einschließlich einer Überwachung der Register auf kollidierende Anmeldungen. In Widerspruchs-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten – auch global.

Designs

Für den Schutz der Erscheinungsform eines Erzeugnisses stehen Designs, auch bezeichnet als Geschmacksmuster, zur Verfügung. Der Schutz entsteht durch Eintragung, oder, beim nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, durch erstmalige Benutzung eines Designs in der Europäischen Union. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Neuheit und Eigenart des Designs. Von zentraler Bedeutung für den wirksamen Schutz eines eingetragenen Designs sind die sogenannten Wiedergaben, die die Besonderheit der Gestaltung zum Ausdruck bringen müssen.

Wir stellen einen wirksamen Schutz von Designs her, damit die äußere Gestaltung von Produkten und Ideen alleinstehend bleibt. Sofern gewünscht, erhalten unsere Mandanten vorab eine Einschätzung zur Schutzfähigkeit des Designs und eine Recherche zum Formenschatz, der für die Beurteilung der Neuheit und Eigenart maßgeblich ist. Wir machen Vorschläge für sinnvolle Ansichten des einzutragenden Designs und kümmern uns um die Anmeldung bei den zuständigen Ämtern im In- und Ausland – insbesondere beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in streitigen Verfahren aller Art.

Arbeitnehmer­erfindungsrecht

Erfindungen von Arbeitnehmern in Deutschland unterliegen dem sogenannten Arbeitnehmererfindungsgesetz. Dieses regelt den Übergang der Rechte an einer Erfindung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber und definiert, welche Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers daraus entstehen. In der Regel hat der Arbeitgeber das Recht, die Erfindung zu verwerten, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, und bei technischen Neuerungen, die als Verbesserungsvorschläge behandelt werden können. Dafür bieten wir sowohl Lösungen für den Einzelfall als auch umfassende Vergütungsmodelle. Gemeinsam mit unseren Mandanten gestalten und implementieren wir individuelle Prozesse zur Handhabung von Arbeitnehmererfindungen. Gleichzeitig beraten und verhandeln wir einvernehmliche Vergütungsvereinbarungen zwischen den Parteien – oder vertreten Interessen gezielt im Streitfall.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst vor unerlaubter Verbreitung und Vervielfältigung. Auch Fotografien, der Quellcode von Computerprogrammen sowie Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Schutz entsteht mit der Erschaffung des Werks. Hohe praktische Relevanz hat das Urheberrecht nicht zuletzt durch die lange Dauer des entstehenden Schutzes, der sogar vererblich ist.

Wir geben vorbereitende Einschätzungen, erstellen Gutachten und Stellungnahmen zum urheberrechtlichen Schutz und zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke. Wir setzen Rechte auf Wunsch gerichtlich und außergerichtlich durch.

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht geht es um einen Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Diese treten zum Beispiel in Form irreführender Angaben in der Werbung, einer Verletzung von Betriebsgeheimnissen, einer Nachahmung von Produkten oder einer Behinderung des Wettbewerbs auf.

Mit unserer Unterstützung können Mandanten Wettbewerbsverstöße vermeiden, aufdecken, prüfen und sich falls nötig dagegen verteidigen. Im Mandanteninteresse ermitteln wir, ob geplante Handlungen wettbewerbsrechtlich zulässig sind, und sichern die geplante Darstellung, Kommunikation oder Werbung von Produkten und/oder Marken rechtlich ab. Im Falle von Angriffen durch Mitbewerber bewerten wir die vorliegende Verletzung und gehen gegen unzulässige Verstöße vor den zuständigen Ämtern und Gerichten vor, zum Beispiel mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Vereinbarungen zum geistigen Eigentum

Die gesetzlich verankerten Ansprüche zum Schutz des geistigen Eigentums führen zu mannigfaltigen Rechtsbeziehungen und Konflikten zwischen Erfindern, Schöpfern von Designs und urheberrechtlich geschützten Werken, Markeninhabern und sonstigen Marktteilnehmern. Häufig sind kluge Vereinbarungen das Mittel der Wahl, um diese Beziehungen zu gestalten und Konflikte zu lösen.

Im Zusammenhang mit der Verwertung der Rechte des geistigen Eigentums beraten und unterstützen wir unsere Mandanten durch intelligente Vereinbarungen, zum Beispiel bei der Ausarbeitung und Bewertung von Lizenzverträgen, Forschungs- und Entwicklungsverträgen oder Marken-Abgrenzungsvereinbarungen.